FDP-Telegramm aus der Liestaler Einwohnerratssitzung vom 31. Januar 2024

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Das FDP-Telegramm zeigt die Positionen und Voten der FDP-Fraktion zu den Traktanden auf, die der Liestaler Einwohnerrat am 31. Januar 2024 behandelt hat.

1. Teilrevision Feuerwehrpflichtersatzabgabe-Reglement

Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat aufgrund einer Motion, eine Teilrevision des Feuerwehrpflichtersatzabgabe-Reglements zu beschliessen.

Neben diversen, kleineren Anpassungen bilden die Erhöhung der Ersatzabgabe von 0,4% auf 0,5% des steuerbaren Einkommens sowie die Erhöhung des Maximalbetrags von CHF 1’000 auf CHF 1’500 die Kernpunkte der Vorlage.

Die Kommission für Gemeindeordnung und Reglemente (GOR) beantragt, die Ersatzabgabe bei 0,4% zu belassen sowie die Dauer der Abgabepflicht zu verkürzen.

Der Einwohnerrat hatte über die Teilrevision des Reglements und insbesondere über die Stadtrats- und die GOR-Anträge zu beschliessen.

Der Fraktionssprecher Richard Gafner sprach sich namens der FDP für die Erhöhung der Ersatzabgabe auf 0,5% aus und unterstützt damit den Antrag des Stadtrats. Zwar wird die Finanzierung der Feuerwehr über den Haushalt sichergestellt, jedoch erscheinen die Erhöhungen auf 0,5% des steuerbaren Einkommens sowie auf maximal CHF 1’500 als zumutbar. Sie unterstützen so die geplanten finanziellen Verbesserungen gemäss der Aufgabenüberprüfung. Zudem ist die FDP gegen die Verkürzung der Abgabedauer und kann nachvollziehen, dass der Stadtrat keine «Sonderregelung Liestal» möchte. Allerdings muss das Problem der Dienstpflichtdauer im Rahmen der Statutenrevision des Zweckverbandes der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr gelöst werden. Die stadträtliche Zusicherung, dass die GOR und der Einwohnerrat genügend Zeit für die Überprüfung der Statutenrevision erhalten werden, nimmt die FDP ernst und wird sich auch darauf berufen.

Der Rat beschloss mit 33 Ja gegen 4 Nein bei 0 Enthaltungen die Teilrevision des Feuerwehrersatzabgabe-Reglements und dabei insbesondere die Erhöhung des Abgabesatzes auf 0,5% des steuerbaren Einkommens sowie die Erhöhung der maximalen Abgabehöhe auf CHF 1’500.

2. Ersatzabgabereglement für Abstellplätze

Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat, ein separates Reglement über die Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoparkplätze zu beschliessen.

Die bisherigen Ersatzabgaben betragen je nach Zone CHF 3’000 (W2, WG2), CHF 4’000 (WG3), CHF 5’000 (WG4, Kernzone) und CHF 8’000 (Zentrumszone). In anderen Gemeinden betragen die Ersatzabgaben einiges mehr: Frenkendorf CHF 12’000, Allschwil CHF 12’500, Binningen CHF 15’000, Laufen CHF 8’000, Münchenstein CHF 10’000, Gelterkinden CHF 9’000. – Die bisherige Regelung genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Zudem sind die bisherigen Abgaben im Vergleich zu anderen städtischen Gemeinden sehr tief. Daher soll die Ersatzabgabe auf CHF 15’000 pro fehlendem Parkplatz festgelegt werden und zwar für alle Zonen einheitlich.

Die Kommission für Gemeindeordnung und Reglemente (GOR) unterstützt den stadträtlichen Antrag, die Ersatzabgabe bei CHF 15’000 festzulegen, und stellt noch einige wenige formelle Anträge.

Der Einwohnerrat hatte über das neue Reglement und insbesondere über die Festlegung der Abgabehöhe zu beschliessen.

Der Fraktionssprecher Richard Gafner unterstütze namens der FDP den Stadtratsantrag, die Ersatzabgabe auf CHF 15’000 zu erhöhen. Deren Erhöhung drängt sich auf, da sie einigermassen den Erstellungskosten eines Parkplatzes entsprechen muss. Mit der beantragten Höhe ist dies gewährleistet, und sie bewegt sich auch im Rahmen anderer städtischer Gemeinden.

Der Rat beschloss einstimmig das Ersatzabgabereglement für Abstellplätze und insbesondere die Ersatzabgabe von CHF 15’000 für einen fehlenden Parkplatz.

3. Mutation Teilzonenvorschriften Kantonsgericht

Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat, die Mutation der Teilzonenvorschriften Zentrum, Kantonsgericht, zu beschliessen.

Das Kantonsgericht stösst mit seinen Räumlichkeiten an seine Kapazitätsgrenzen. Zudem entsprechen die Räumlichkeiten und deren Anordnung nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen reibungslosen Gerichtsablauf, weshalb das Kantonsgericht in den kommenden Jahren modernisiert und baulich erweitert werden muss. Der Kanton führte einen Projektwettbewerb durch, wobei die städtebauliche Einpassung ins national bedeutende Ortsbild ein zentraler Aufgabenpunkt war. Das Siegerprojekt überzeugte die Jury mit dem übers Eck gestellten, quadratischen Erweiterungsbau auf dem jetzigen Gerichtsparkplatz. Gemäss Teilzonenplan Zentrum ist die Gerichtsparzelle der Zentrumszone 1 zugeordnet und erfordert wegen der höheren Ausnutzung durch den Gerichtsanbau eine Mutation im Nutzungsplanverfahren. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren wurde die Volumetrie nochmals eingehend überprüft und den Erweiterungsbau um ein Geschoss tiefergesetzt.

Die Bau- und Planungskommission (BPK) unter dem Vorsitz von Werner Fischer (FDP) hält fest, dass das Gebäude ein repräsentativer Bau für eine wichtige Institution des Kantons ist und durchaus einen prominenten Standort haben darf. Von der Allee her kann das neue Gebäude als mächtig und massig empfunden werden. Daher ist es wichtig, das Gebäude mit Begrünung und mit Bäumen zu kaschieren. Mit der Rückversetzung der Südfassade in den ursprünglichen Zustand (Einbuchtung) ergibt sich ein Pendant zum Palazzo.

Der Einwohnerrat hatte in 1. Lesung über die Zonenplanmutation zu befinden.

Der Fraktionssprecher Peter Bürgin votierte namens der FDP für die Mutation der Teilzonenvorschriften Kantonsgericht. Das vorgeschlagene Projekt wurde von der Stadtbaukommission und der Denkmal- und Heimatschutzkommission begutachtet, und die angemerkten Korrekturen wurden entsprechend umgesetzt. Die Voraussetzungen sind somit erfüllt, und die neue Situation wurde von der BPK abschliessend positiv beurteilt. Das ganze Projekt ist sinnvoll, und die Anliegen von ISOS werden umfassend eingehalten. Schnittstellen zu den umliegenden Parzellen und QPs werden beachtet. Ebenso sind die Parkierungsmöglichkeiten abgeklärt und in die Überlegungen einbezogen. Die Besucherparkplätze werden im Baugesuchsverfahren ausgewiesen und müssen der Stadt via Ersatzabgabe für die fehlenden Parkplätze erstattet werden. Für die definitive architektonische Ausgestaltung und die Umgebungsgestaltung wird die Stadt wie in einem QP miteinbezogen, und sie hat ein verbindliches Mitspracherecht. Bezüglich Umgebung gibt es noch keine Pläne und auch kein Vorprojekt. Einerseits muss eine direkte Durchwegung vom Bahnhof zur Allee realisiert werden, und andererseits müssen in der Planung alle Schnittstellen zu den anderen laufenden Projekten in der Umgebung einbezogen werden.

Die 2. Lesung und der Beschluss über die Zonenplanmutation ist für die Einwohnerratssitzung vom 20. März 2024 vorgesehen.

Daniel Schwörer
Einwohnerrat