FDP-Telegramm aus der Liestaler Einwohnerratssitzung vom 27. September 2023
Das FDP-Telegramm zeigt die Positionen und Voten der FDP-Fraktion zu den Traktanden auf, die der Liestaler Einwohnerrat am 27. September 2023 behandelt hat.
1. Kredit für den Weiterbetrieb des Stadtsaals (ehemals Engelsaal)
Der Engelsaal ist im Stockwerkeigentum der Stadt Liestal und wurde in der Vergangenheit durch die Hotel Engel AG betrieben. Nun hat diese den Nutzungsvertrag mit der Stadt gekündigt, so dass die Stadt eine Lösung für die Zukunft finden musste. Nachdem sich keine Dritten für die Bewirtschaftung hatten finden lassen, entschied der Stadtrat, den Engelsaal in städtischer Regie zu betreiben, ihn baulich anzupassen und ihn in Stadtsaal umzubenennen. Damit steht den Liestaler Vereinen einen Saal mit Aufwärmküche für subventionierte Veranstaltungen bis zu 320 Personen zur Verfügung. – Für die baulichen Massnahmen beantragt der Stadtrat nun dem Einwohnerrat, einen Kredit von 1,43 Mio. Franken (±15%) zu beschliessen.
Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung der Vorlage an die vorberatende Bau- und Planungskommission inkl. Mitbericht der Finanzkommission zu befinden.
Der Fraktionssprecher Peter Bürgin sprach sich namens der FDP für die Überweisung aus. Der Liestaler Engelsaal, oder neu «Stadtsaal», ist ein leidiges Thema. Nicht nur, dass das Hotel Engel den Saal seit Anfang 2020 nicht mehr bewirtschaften will, sondern auch, dass bei der Ausarbeitung des Stockwerkeigentums nicht besser darauf geachtet wurde, wie der Saal betrieben werden kann, wenn ihn das Hotel Engel nicht mehr will. Nun stehen wir vor einer Situation, die enorme Kosten verursacht. Zudem war auch nie angedacht, dass die Stadt als Betreiber des Engelsaals fungieren soll. Es war nie eine Option, den Saal nach dem Ausstieg des Hotel Engel verrotten zu lassen. An so einer zentralen Lage muss eine vernünftige und sinnvolle Lösung gefunden werden, damit die Liestaler Bevölkerung diesen Saal auch weiterhin für grössere Anlässe benutzen kann. In Liestal gibt es nach wie vor nicht viele Möglichkeiten, einen Event mit mehr als 200 Personen durchzuführen. – Die nun vorliegenden Abklärungen für einen Umbau des Saals mit separatem Eingang, Küche, Sitzungszimmer und Abstellraum scheinen funktional und sinnvoll, obwohl die Kosten einiges höher sind als man sich das in einer ersten Phase vorgestellt hatte. In der heutigen finanziellen Situation der Stadt Liestal muss dieser grosse Betrag intensiv von der BPK und der FIKO unter die Lupe genommen werden.
Der Einwohnerrat überwies die Vorlage einstimmig an die Bau- und Planungskommission inkl. Mitbericht der Finanzkommission.
2. Kredit für die Digitalisierung der Stadtverwaltung Liestal
Die Stadt Liestal liess 2018 bis 2020 verschiedene Grundlagendokumente und Analysen für die Digitalisierung erarbeiten. Das Projekt wurde dann wegen personeller Wechsel bis 2021 sistiert. Nach Wiederaufnahme im 2022 wurden die bereits ausgeführten Arbeiten nochmals kritisch hinterfragt und weitere Analysen vorgenommen. Als Ergebnis kam das Programm «LIGITAL» heraus, das den Menschen und damit die Organisation ins Zentrum stellt. Das Programm besteht aus drei Projekten: Digitale Roadmap, Evaluation und Umsetzung.
Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat, folgende Kredite zu beschliessen:
– CHF 183’000 für die Einführung der ersten Projekt-Etappe GEVER (Geschäftsverwaltungssoftware) sowie dazu notwendige, wiederkehrende Kosten von jährlich CHF 86’000;
– CHF 225’000 für die Einführung der zweiten Projekt-Etappe EWK (Einwohnerkontroll-Software) und ERP (Enterprice Ressource Planning) sowie dazu notwendige, wiederkehrende Kosten von jährlich CHF 200’000.
Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung der Vorlage an die vorberatende Finanzkommission zu befinden.
Der Fraktionssprecher Roger Ballmer votierte namens der FDP für die Überweisung. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass das Projekt zur Digitalisierung der Stadtverwaltung nach Sistierung im Jahr 2021 wieder Fahrt aufgenommen hat, die ursprünglichen Arbeiten in der Zwischenzeit nochmals hinterfragt wurden und jetzt eine klare Roadmap für das Vorgehen erstellt wurde. Die Verwaltung hat sich dabei das begrüssenswerte hohe Ziel gesetzt, die digital fortschrittlichste Gemeinde im Kanton zu werden. Wird das mit diesem Projekt erreicht, so dürfen sich verschiedenste Anspruchsgruppen, dabei insbesondere auch die EinwohnerInnen und die MitarbeiterInnen, auf die verbesserten, durchgängigen Abläufe und auf ein erweitertes Dienstleitungsangebot freuen. Da IT-Projekte dieser Grössenordnung – es geht um den Ersatz von 3 Kernapplikationen über mindestens 2 Jahre – viele unterschiedliche Risiken mit sich bringen, gilt es, diesem Punkt im Vorfeld besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die FDP-Fraktion begrüsst im Hinblick auf eine Minimierung der Risiken und aber auch im Hinblick auf eine Würdigung und Beurteilung der Evaluationsergebnisse und der Wirtschaftlichkeit einstimmig eine Überweisung der Vorlage an die Finanzkommission.
Stadtrat Daniel Spinnler (FDP) merkte an, dass sich Liestals IT noch in der Steinzeit befindet, da das ERP nur noch Support erfährt, aber nicht mehr weiterentwickelt wird. Nun begibt sich die Stadt auf den Weg und hat sich als ambitioniertes Ziel gesetzt, die fortschrittlichste Gemeinde im Baselbiet zu werden. Dieses Ziel kann mit Seitenblick auf die anderen Gemeinden erreicht werden. – Wichtig zu erkennen ist, dass es bei LIGITAL nicht um ein IT-Projekt geht, sondern um ein Organisationsentwicklungs-Projekt: Die Lösungen sind auf die Kundenbedürfnisse und auf die Prozesse hin auszurichten und damit auf die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden. Es wurden bereits drei Kernapplikationen (ERP, GEVER und EWK) ausgeschrieben; der Zeitpunkt des Ausschreibungsentscheids ist mit der Finanzkommission abgesprochen.
Der Einwohnerrat überwies die Vorlage einstimmig an die Finanzkommission.
3. Mutation der Teilzonenvorschriften Zentrum, Kantonsgericht
Das Kantonsgericht stösst mit seinen Räumlichkeiten an seine Kapazitätsgrenzen. Zudem entsprechen die Räumlichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher will der Kanton das Gerichtsgebäude modernisieren und erweitern. Dazu wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Dessen Sieger «Siro» überzeugt städtebaulich und ortsbildpflegerisch mit der übers Eck gestellten quadratischen Erweiterung. Gemäss Teilzonenplan Zentrum ist die Parzelle des Kantonsgerichts der Zentrumszone 1 zugeordnet. Das Erweiterungsprojekt entspricht jedoch betreffend Ausnützungsziffer, Geschosszahl und Gebäudehöhe nicht den geltenden Zonenbestimmungen, so dass diese entsprechend zu mutieren sind. – Der Stadtrat unterbreitet dem Einwohnerrat daher eine Mutation der Teilzonenvorschriften zum Beschluss.
Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung der Vorlage an die vorberatende Bau- und Planungskommission (BPK) zu befinden.
Der Fraktionssprecher Peter Bürgin sprach sich namens der FDP für die Überweisung aus. Das Kantonsgericht braucht mehr Platz, und das aktuelle Provisorium soll ersetzt werden. Es muss deshalb eine neue Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit Zweckbestimmung «Kantonsgericht» ausgewiesen werden. Das Projekt wurde schon von der Stadtbaukommission und der Denkmal- und Heimatschutzkommission begutachtet, und die angemerkten Korrekturen wurden entsprechend umgesetzt. Die Voraussetzungen sind somit gegeben, dass die neue Situation auch von der BPK abschliessend angeschaut und beurteilt werden kann. Das ganze Projekt scheint sinnvoll, und die Anliegen von ISOS wurden umfassend eingehalten. Das Kantonsgericht muss Liestal als Kantonshauptstadt erhalten bleiben. Deshalb muss eine Lösung gesucht werden, die nun in Form des vorgestellten Projektes vorliegt. Schnittstellen zu den umliegenden Parzellen und QPs müssen beachtet werden. Ebenso müssen Parkierungsmöglichkeiten abgeklärt und in die Überlegungen einbezogen werden.
Der Einwohnerrat überwies die Vorlage einstimmig an die Bau- und Planungskommission.
4. Bericht des Stadtrats zum Mehrparteien-Postulat betreffend Kostenbeiträge für Schulveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts
Das überwiesene Postulat von Natalie Oberholzer (Grüne), Bernhard Bonjour (SP) und Eva Eugster (FDP) bezieht sich auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach Aufwendungen für Exkursionen und Lager zum notwendigen und damit zwingend unentgeltlichen Unterricht gehören, sofern eine Pflicht zur Teilnahme besteht. Gemäss § 15 des Liestaler Bildungsreglements können bei den Erziehungsberechtigten Beiträge an die Kosten für bewilligte schulische Veranstaltungen ausserhalb des Unterrichts erhoben werden. Als Kosten gelten insbesondere diejenigen für Eintritte, Verpflegung, Reise und Übernachtung. Das Bildungsreglement bildet jedoch die neue Rechtsprechung nicht ausreichend ab. Deshalb wird der Stadtrat eingeladen zu prüfen, ob das Bildungsreglement und/oder die Verordnung über die Kostenbeiträge dahingehend anzupassen sind, dass die Erziehungsberechtigten nur im Umfang der zu Hause anfallenden Verpflegungskosten beteiligt werden.
Der Stadtrat stellt in seinem Bericht vorab fest, dass das aktuelle Bildungsreglement bundesgerichtskonform umgesetzt werden kann. Das Bundesgerichtsurteil lässt aber gewissen Interpretationsspielraum offen, welcher bisher durch die Stadt Liestal in der bestehenden Verordnung vollständig ausgeschöpft worden ist. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, den Grundsatz des kostenlosen Unterrichts in der Verordnung deutlicher abzubilden und möchte auch den ausserschulischen Lernorten die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Daher hat der Stadtrat im Juli die Bildungsverordnung im Sinne der Postulanten angepasst. Neu dürfen nur noch 16 Franken/Tag für Lager oder 12 Franken für ganztägige Exkursionen erhoben werden. Dies im Sinne eines Pauschalbeitrags für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler.
Die Fraktionssprecherin Eva Eugster zeigte sich namens der FDP erfreut, dass der Stadtrat die Postulats-Forderungen erfüllt hat. Die Verordnung wurde gemäss Bundesgerichtsentscheid von 2006 angepasst. Dies bedeutet inhaltlich, dass bei Exkursionen höchstens 12 Franken von den Eltern bezahlt werden müssen, was ungefähr dem Wert eines Mittagessens entsprechen würde und zudem der Betrag eines Mittagessens der Liestaler Mittagsbetreuung ist.
Der Einwohnerrat nahm einstimmig vom Bericht Kenntnis und schrieb das Postulat einstimmig ab.
5. SP-Interpellation betreffend Notschlafstellen in Liestal
Die Interpellantin Séverin Salathe (SP) weist darauf hin, dass Baselbieterinnen und Baselbieter für die Benützung der basel-städtischen Notschlafstelle 40 Franken/Nacht bezahlen müssen. Dies im Gegensatz zu Baselstädterinnen und Baselstädter, die nur 7.50 Franken zu bezahlen haben. Die Kosten für die Basler Notschlafstelle und das fehlende Angebot erhöhen den Druck auf die betroffenen Personen. Das Bedürfnis nach Notschlafstellen in Baselland ist klar ausgewiesen und es braucht dringend entsprechende Angebote. Die Interpellantin bittet daher den Stadtrat zu klären und zu berichten, a) wo die Abklärungen bezüglich Notschlafstelle auf Kantonsebene aktuell stehen, b) wie der Kanton in die Finanzierung einer Notschlafstelle in Liestal mit einbezogen werden kann, und c) wo es in Liestal möglich wäre, eine Notschlafstelle mit geeigneter Infrastruktur einzurichten (eventuell ehemalige Coop-Bäckerei).
Stadträtin Pascale Meschberger (SP) führt im Wesentlichen aus, dass im Landrat zwei Postulate zu diesem Thema überwiesen worden sind und der Regierungsrat diese bis Ende Jahr beantwortet haben dürfte. Gemäss geltendem Recht sind die Gemeinden für die Notschlafstellen zuständig. Da es jedoch «nur» etwa 70 obdachlose Personen im Kanton gibt, müsste jede Gemeinde eine Notschlafstellen-Infrastruktur vorhalten, die nicht oder nur vereinzelt genutzt wird. Daher braucht es für eine Notschlafstelle ein grösseres Einzugsgebiet, und 2 bis 3 Notschlafstellen im Kanton sollten genügen. Die Gemeinden können nicht für deren Finanzierung aufkommen, dies müsste der Kanton tun, daher brauch es eine neue Regelung des Kantons. Die Stadt selber betreibt keine Notschlafstelle, da es diverse private Angebote gibt. Liestal würde sich für eine kantonal-finanzierte Notschlafstelle fürs obere Baselbiet eignen, jedoch dürfte diese keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft zur Folge haben.
Der Fraktionssprecher Richard Gafner dankte namens der FDP für die ausführliche Beantwortung der Interpellation. Die Ausführungen haben etwas den Wind aus den Segeln genommen, wurden doch viele Fragen, die sich die FDP gestellt hat, beantwortet. Die Bereitstellung von Notschlafstellen ist sicher ein bedenkenswertes Thema. Es ist sicher sinnvoll, die Entscheide des Kantons abzuwarten, bevor Liestal hier in eine Bresche springt. Es stellt sich dennoch die Frage, ob Liestal ob der vielen privaten Angebote wirklich noch mehr machen muss. Und es stellt sich auch die Frage, wo im Kanton die grösste Nachfrage nach Notschlafstellen besteht. Sollten diese nicht eher in der Agglomeration um Basel angesiedelt sein, dürfte doch gerade in und um Basel die Nachfrage nach einem solchen Angebot am grössten sein.
6. Bericht des Stadtrats zum Postulat betreffend Begrünung des Bahnhofs Liestal
Das Postulat von Benjamin Holinger (Grüne) verweist auf die Neubebauung des Bahnhofareals und lädt den Stadtrat ein, eine Zusammenarbeit mit der Stiftung «Natur und Wirtschaft» zu prüfen und zusammen mit allen Beteiligten ein Konzept für die Begrünung des gesamten Bahnhofareals zu entwickeln.
Der Stadtrat führt im Bericht zum Postulat aus, dass ausser der Begrünung von Dachflächen kein Spielraum für Begrünung besteht. Eine sinnvolle Begrünung des Bahnhofplatzes liesse sich nur realisieren, wenn der knappe Raum nicht mehr durch den Busbetrieb belegt wäre. Dessen Verlegung wäre aber nicht im Interesse an optimalen Umsteigemöglichkeiten vom Bus zur Bahn und umgekehrt. Handlungsspielraum für eine Begrünung besteht aber bei der Wiederherstellung des Emma Herwegh-Platzes, der Neugestaltung des Postplatzes im Zusammenhang mit dem Neubau des Postgebäudes und der Erweiterung des Kantonsgerichts sowie bei der Quartierplanung für die zukünftige Bebauung auf dem ehemaligen Güterareal durch die SBB.
Der Fraktionssprecher Werner Fischer sprach sich namens der FDP für die Abschreibung des Postulats aus. Die FDP möchte zur Ergänzung der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen vor allem noch auf folgendes hinweisen: Freiräume, also Grünflächen, Strassen, Wege und Plätze sind in einer Stadt die knappste Ressource, aber sind für die Lebensqualität sehr wichtig. Wir müssen alle diese Flächen als Temperaturpuffer nutzen und so bestmöglich für den Wasserkreislauf nutzen. Dies kann insbesondere durch den Einbau von versickerungsfähigen Belägen wie Sicker-Asphaltbelägen geschehen. Wo dies nicht möglich ist, kann das Oberflächenwasser seitlich über die Schulter in angrenzende Grünflachen oder sanfte Mulden geleitet werden, so dass möglichst alles Wasser, das im Siedlungsbereich anfällt, versickert. Begrünte Dachflächen halten bei starken Niederschlägen viel Wasser zurück. Sie verzögern so den Wasserablauf und können ebenfalls in Versickerungsanlagen versickern und entlasten damit die Kanalisationen. Diese Massnahmen führen zu einer massiven Entlastung von Kanalisationen und Kläranlagen, sie führen zur Speisung des Grundwassers sowie durch Verdunstung zu einer effektiven Kühlung des Siedlungsraumes. Diese Ergänzungen sind nicht Zukunft, sondern bereits in vielen Quartieren im Siedlungsraum der Schweiz realisiert. Zudem sind diese Massnahmen äusserst kostengünstig.
Der Einwohnerrat nahm einstimmig vom Bericht Kenntnis und schrieb das Postulat mit 28 Ja gegen 7 Nein bei 0 Enthaltungen als erfüllt ab.
7. Bericht des Stadtrats zum Postulat betreffend Sicherheit für den Langsamverkehr
Das Postulat von Vreni Wunderlin und Yves Jenni (beide GLP) «Sicherheit für den Langsamverkehr im Glindweg, Industriestrasse und Schönthalweg» verlangte vom Stadtrat, geeignete Massnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit auf den drei Strassen zu prüfen. Die Sicherheit für Fussgänger und Fussgängerinnen, Velofahrer und Velofahrerinnen und insbesondere für Kinder sei auf den erwähnten Strassenabschnitten nicht mehr gewährleistet.
Der Stadtrat führt in der Vorlage zum Postulat aus, dass sich die Strassen Liestals in einem Zustandsspektrum von «neuwertig» bis «schlecht» befinden. Jedoch hat der Strassenunterhalt der letzten Jahre bewirkt, dass sich die Strassen insgesamt in einem verbesserten Zustand befinden. Der im Postulat erwähnte Strassenabschnitt Langhagstrasse bis Glind wird nach Fertigstellung der Siedlung «Hillside», d.h. in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verbreitert werden. Der weiter nach Bubendorf führende Wegteil gehört der Bürgergemeinde, wofür die Stadt nicht zuständig ist. An der Industriestrasse soll im nächsten Jahr eine neue Fernwärmeleitung erstellt und die Wasserleitung ersetzt werden, so dass eine grössere Instandsetzung ins Auge zu fassen ist. Der Schönthalweg ist bereits seit letztem Jahr auf der Liste der Sanierungsprojekte und wird noch dieses Jahr ausgebessert werden.
Der Fraktionssprecher Werner Fischer ist namens der FDP für Abschreiben des Postulats. Er dankt dem Stadtrat für den detaillieren und nachvollziehbaren Bericht. Wie jedes Jahr auch im EP dargelegt ist, ist die Stadt Liestal bezüglich der Investitionen in sein grosses Strassennetz sehr gut unterwegs, da sich viele dieser Arbeiten meistens auch gut in einzelne Strassenabschnitte etappieren lassen. Oft gibt es auch Synergien mit anderen Bauarbeiten, die sich für den baulichen Strassenunterhalt nützen lassen. Und schliesslich werden Strassenverbesserungen teilweise auch in Eigenregie ausgeführt.
Der Einwohnerrat nahm einstimmig vom Bericht Kenntnis und schrieb das Postulat einstimmig als erfüllt ab.
8. GOR-Motion zur Revision des Entschädigungsreglements
Der Kommission «Gemeindeordnung und Reglemente» (GOR) ist im Sommer bei der Beratung des Geschäftsreglements aufgefallen, dass die Vergütungen für die einwohnerrätlichen Kommissionen anders geregelt sind als diejenigen für die übrigen Kommissionen. Insbesondere unterscheiden sich die Regelungen betreffend angebrochener Sitzungsstunden deutlich. Die GOR reicht aufgrund dessen eine Motion zur Revision des Entschädigungsreglements ein und lädt den Stadtrat ein, harmonisierte Bestimmungen über die stundenweisen Entschädigungen sowie grundsätzliche Bestimmungen über den Spesenersatz von Behörden vorzulegen. Dazu sollen die Ämter definiert werden, an deren Mitglieder Pauschalentschädigungen anstelle eines Sitzungsgeldes ausgerichtet werden.
Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung der Motion an den Stadtrat zu befinden.
Der Fraktionssprecher Richard Gafner begrüsste namens der FDP die Motion und votierte für deren Überweisung. Eine Harmonisierung der Entschädigungen auf den verschiedenen Stufen (Kommissionen, Behörden, Amtsentschädigungen) macht Sinn und kann helfen, allfällige Diskussionen zu vermeiden. Ausserdem erachtet es die FDP als wichtig, dass sich widersprechende Regelungen abgeschafft werden. Die FDP dankt bereits jetzt dem Stadtrat und der Verwaltung, dass hier eine einheitliche Lösung im Sinne aller Betroffenen gefunden werden wird.
Der Einwohnerrat überwies die Motion einstimmig an den Stadtrat.
9. SP-Postulat betreffend Sanierungsarbeiten der A22
Das Postulat von Albert Berisha (SP) bezieht sich auf die anstehenden Sanierungsarbeiten der Umfahrungsstrasse 22. Es bittet den Stadtrat, folgende Themen zu prüfen und darüber zu berichten: a) die Verkehrsleitung während der Sanierungsarbeiten, b) Minimierung der Auswirkungen auf die Lebensqualität, und c) Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung des Postulats an den Stadtrat zu befinden.
Der Fraktionssprecher Thomas Eugster votierte namens der FDP für die Überweisung. Der Postulent stellt in seinem Vorstoss mit Interpellationscharakter wichtige Fragen. Zentral ist vor allem die Frage nach der Verkehrsführung während der Sanierungsarbeiten. Dabei ist natürlich auch entscheidend wie das Sanierungsprojekt überhaupt durchgeführt werden soll, also gibt es eine langjährige, permanente Baustelle oder werden da vielleicht ganze Elemente mit relativ kurzen Verkehrsunterbrüchen ausgetauscht oder kommt da gar die formidable, mobile ASTRA-Brücke zum Einsatz? Die FDP-Fraktion fordert, dass das für die Sanierungsarbeiten zuständige ASTRA ein Baukonzept und ein dazugehöriges Verkehrskonzept erarbeitet, welches mit Sicherheit dafür sorgen muss, dass es nicht zu einem täglichen Verkehrskollaps mit entsprechenden Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz kommt. D.h., wir wollen keine Staus und kein Ausweichverkehr durch Liestal. Zudem muss Liestal weiterhin gut erreichbar bleiben für den Motorfahrzeugverkehr. Die Bauarbeiten sollen aber auch mit möglichst geringen Emmissionen (Lärm, Nachtarbeit) für die Anwohnerinnen und Anwohner ablaufen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn die A22 ist eine der am stärksten befahrenen Strassenabschnitte im Kanton. Fakt ist allerdings auch, dass das ASTRA mit der Planung des Sanierungsprojekts gar noch nicht begonnen hat und die gestellten Fragen vom Stadtrat wohl nicht innerhalb der gesetzten Frist für ein Postulat beantwortet werden können. Trotzdem möchten wir das Postulat überweisen, damit der Stadtrat gegenüber dem ASTRA bereits klar kommunizieren kann, welche Fragestellungen den Einwohnerrat bewegen.
Der Einwohnerrat überwies das Postulat einstimmig an den Stadtrat.
Daniel Schwörer
Einwohnerrat