FDP-Telegramm aus der Liestaler Einwohnerratssitzung vom 25. Januar 2023

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Das FDP-Telegramm zeigt die Positionen und Voten der FDP-Fraktion zu den Traktanden auf, die der Liestaler Einwohnerrat am 25. Januar 2023 behandelt hat.

1. Quartierplan «Lüdin»

Der Quartierplan (QP) «Lüdin» umfasst das Gebiet zwischen Bahnhofstrasse, Rheinstrasse, Schützenstrasse und Kantonsgericht. Er sieht die Erstellung dreier Baukörper vor: ein grosses und hohes Eck-Wohngebäude entlang der Bahnhofstrasse und der Rheinstrasse bis zum weiterhin bestehenden Lüdin-Gebäude, ein langer, etwas niedrigerer paralleler Wohntrakt in der Perimeter-Mitte und niedrigerer, ebenfalls paralleler Ateliertrakt zur Allee hin. Die Bebauung soll ein Vorstadtensemble werden mit einer innenliegenden, öffentlichen Längs- und Quer-Durchwegung. Zudem ist eine Tiefgarage mit 190 davon 80 öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.

Der Einwohnerrat hatte aufgrund des Berichts der Bau- und Planungskommission (BPK) in erster Lesung über den Quartierplan zu befinden.

Die BPK unter dem Präsidium von Werner Fischer (FDP) begrüsst in ihrem Bericht den Quartierplan sozusagen als Herzstück Liestals im Bereich des Bahnhofs. Es sei eine wichtiges Verbindungsglied zwischen Bahnhof und der Altstadt. Die BPK habe im Vorfeld einen Besichtigungstermin des Geländes wahrgenommen. Somit habe ein Gefühl für die verschiedenen Höhen, die Abstufung der drei Baukörper, die dreimal völlig anders gestaltet sein werden, entwickelt werden können.

Viele Diskussionen seien unter anderem in der BPK bezüglich Ausrichtung der höchsten Häuser in Bahnhofsnähe geführt worden. Man sei zum Schluss gekommen, dass gerade dadurch  sowohl Lärmschutz und auch eine schöne Gestaltung von Innenhöfen habe bewirkt werden können. Die verschiedenen 2 bis 5-Zimmerwohnungen würden alle über hofseitige Schlaf- und Wohnzimmer verfügen, die Küchenbereiche seien gegen die Bahnhofseite gerichtet. Kurzum die ruhigeren Räume würden sich auf der Seite zum Innenhof befinden.

Hoch gewichtet sei auch die Biodiversität im Zusammenhang mit der Begrünung rund ums das Quartier worden.  Dabei sei man sich einig gewesen, dass Neophyten nicht zulässig seien.

Des Weiteren stehe die Dachbegrünung in Konkurrenz zur Photovoltaik.

Das geplante Parkhaus mit 80 Parkplätzen müsse immer noch als Option angesehen werden. Falls es zu einer Realisierung käme, würde der Stadtrat eine separate Vorlage dem Einwohnerrat vorlegen. Sowohl die Ein- wie auch die Ausfahrt des Parkhauses müsste an der Rheinstrasse erstellt werden, damit wirklich eine schönes neues Quartier mit wenig Verkehr entstehen könne. In einem Brief an den Kanton Baselland sei darum gebeten worden,  insbesondere darauf zu achten; die Antwort sei jedoch immer noch ausstehend. 

Die BPK empfehle dem Einwohnerrat dem Quartierplan mit den erwähnten Änderungen zuzustimmen.

Der Fraktionssprecher Peter Bürgin führte namens der FDP-Fraktion aus, dass die FDP dem QP Lüdin  zustimme. Die Ideen für die Begrünung seien insgesamt sehr schön und einladend. Selbstverständlich liege aufgrund der zentralen Lage eine verdichtete Überbauung auf der Hand.

Die Ein- bzw. Ausfahrt des Parkhauses soll geklärt werden. Aber auch die Rentabilität, falls die Stadt Liestal Besitzerin des Parkhauses wäre. Wichtig ist auch, dass kein Einheitsklotz gebaut werden soll, sondern ein hochwertiges neues Quartier entstehen könne. Die FDP-Fraktion werde dem QP-Lüdin zustimmen.

Die zweite Lesung und der Beschluss des Quartierplans ist für die Einwohnerratssitzung vom 15. Februar 2023 vorgesehen.

2. EVP-Interpellation betreffend Photovoltaik auf den Perron-Dächern

Benjamin Erni (EVP) bittet den Stadt, die folgenden Fragen zu beantworten: Teil der Stadtrat die Einschätzung, dass Perron-Dächer das Potential für zukünftige Energiegewinnung haben? Ist er bereit, sich für die Nutzung solcher Flächen zu Energiezwecke gegenüber der SBB einzusetzen? Gibt es in Liestal noch weitere, solch ideale Flächen, bei denen der Stadtrat Potenzial für grössere Photovoltaik-Anlagen sieht? Sind dazu Motivationsstösse von Seiten der Stadt vorgesehen?

Stadtrat Daniel Muri (parteilos) führte dazu aus, dass im bestehenden Projekt der SBB  dies so nicht geplant gewesen sei. Die SBB überprüfe nun, ob in einem zweiten Schritt in einem separaten Projekt doch noch Photovoltaikanlagen auf den Perrondächern gebaut werden sollen.

Die FDP äusserte sich in der anschliessenden, kurzen Debatte nicht.

3. SP-Interpellation betreffend Schulsozialarbeit

Dominique Meschberger (SP) berichtet, dass in letzter Zeit immer wieder gehört werde, dass die Schulsozialarbeitenden aus verschiedenen Gründen keine Zeit haben, sich um alles zu kümmern und jedes Feuer zu löschen. Sie bittet den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen: Ist die Schulsozialarbeit überlastet? Ist der Bedarf an unterschwelliger Unterstützung im Schulalltag gestiegen? Sind zwei Personen ausreichend für Liestal und alle fünf Schulstandorte? Was geschieht in einem Krankheitsfall betreffend Angestellte der Schulsozialarbeit? Wieviel Stellenprozente Schulsozialarbeit braucht Liestal, damit die Bedürfnisse von Schule und Elternschaft abgedeckt sind? Kann das Pensum der Sozialarbeitenden erhöht werden?

Stadtrat Lukas Felix (SP) führte dazu aus, dass im vergangenen Jahr tatsächlich mehr Kinder vom Angebot der Schulsozialarbeit Gebrauch gemacht hätten. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz werde nun untersucht werden, ob mit Hilfe von Präventivmassnahmen die Fallzahlen wieder rückläufig würden oder ob die Schulsozialarbeit aufgestockt werden müsse.

Die FDP äusserte sich in der anschliessenden, kurzen Debatte nicht.

4. FDP-Interpellation betreffend Zunahme der Ladendiebstähle im Stedtli

Daniel Schwörer (FDP) verweist in der namens der FDP eingereichten Interpellation auf Berichte von Ladenbesitzern und Ladenbesitzerinnen im Stedtli, die von einer schlimmen Zunahme der Diebstähle in ihren Läden berichten. Als Selbstschutz haben sie begonnen, ihre Kundschaft in den Läden stärker zu überwachen, ihre Waren im Aussenbereich mit Ketten zu sichern sowie beobachtete Diebe zu stellen oder gar durch die Strassen zu verfolgen. Falls die Ladenbesitzer und Ladenbesitzerinnen der Fehlbaren habhaft werden, zeigen sich diese wenig beeindruckt, weil sie anscheinend wissen, dass die anvisierte Kantonspolizei entweder nicht kommt oder dann keine Anzeige aufnimmt und sie laufen lässt. Der Interpellant fragt, ob der Stadtrat Kenntnis von der Zunahme der Ladendiebstähle im Stedtli hat. Ist die Polizei Baselland über die Zunahme der Ladendiebstähle im Liestaler Stedtli informiert? Was wurde bisher bereits unternommen, um der Zunahme der Ladendiebstähle Einhalt zu gebieten? Ist der Stadtrat bereit, bei der Polizei Baselland für eine bessere Bekämpfung und vollständigere Ahndung von Ladendiebstählen in Liestal vorstellig zu werden? Welche weiteren Massnahmen gegen die Zunahme von Ladendiebstählen sind vorgesehen?

Stadträtin Pascale Meschberger (SP) führte dazu aus, dass es eine Tatsache sei, dass das Bundesasylzentrum an einem schwierigen Ort nämlich in der Turnhalle der Kaserne errichtet worden sei. Die Stadt Liestal habe dies so zur Kenntnis nehmen dürfen. 

Mehr Sicherheit sei in den letzten Wochen folgendermassen gewährleistet worden : Es sei deutlich mehr polizeilich patrouilliert (uniformiert und in Zivil) worden. Die Bewohner der Asylunterkunft müssten für alle Gegenstände, die sie neu auf sich tragen, wenn sie in die Unterkunft zurückkehren würden, Quittungen vorweisen. Die Firma Protectas sei vom Bund engagiert worden, um in der Rathausstrasse für mehr Sicherheit zu sorgen. Wiederholte Delinquenten der Asylunterkunft würden zusätzlich von den anderen Mitbewohnern separiert und möglichst schnell in eine andere Unterkunft gebracht. Spätestens am 31.3.2023 werde die Halle als Asylunterkunft definitiv aufgehoben sein. Von Gesetzes wegen ist es so, dass bei Diebstählen von einem Wert unter 300.- Geschädigte selber Anzeige erstatten müssten, bei solchen über 300.- werde die Anzeige automatisch von der Polizei vollzogen. 

Der Fraktionssprecher Thomas Eugster erklärte namens der FDP, dass die Fraktion froh sei, dass die erwähnten Massnahmen ergriffen worden seien. Erschwerend in der ganzen Situation sei zusätzlich gewesen, dass der Kontakt zwischen den Ladenbesitzern und der Stadt mehr schlecht als recht funktioniert habe. Die Erfahrung zeige, dass der Kontakt unbedingt hergestellt und bewahrt werden solle. Das proaktive Handeln sei ein Muss.

Die Stadt solle sich dafür einsetzen, dass die Halle als Asylunterkunft so rasch wie möglich geschlossen werde, der Ort sei dafür wirklich sehr ungünstig. Ebenso soll die Stadt bei solchen Entscheiden vom Bund einfordern, dass bereits im Vorfeld eine Risikoanalyse gemacht und flankierende  Massnahmen getroffen werden sollten.   

5. Mehrparteien-Postulat betreffend Kostenbeiträge für Schulveranstaltungen ausser-
    halb des Unterrichts

Das Postulat von Natalie Oberholzer (Grüne), Bernhard Bonjour (SP) und Eva Eugster (FDP) bezieht sich auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach Aufwendungen für Exkursionen und Lager zum notwendigen und damit zwingend unentgeltlichen Unterricht gehören, sofern eine Pflicht zur Teilnahme besteht. Gemäss § 15 des Liestaler Bildungsreglements können bei den Erziehungsberechtigten Beiträge an die Kosten für bewilligte schulische Veranstaltungen aus-serhalb des Unterrichts erhoben werden. Als Kosten gelten insbesondere diejenigen für Eintritte, Verpflegung, Reise und Übernachtung. Das Bildungsreglement bildet jedoch die neue Rechtsprechung nicht ausreichend ab. Deshalb wird der Stadtrat eingeladen zu prüfen, ob das Bildungsreglement und/oder die Verordnung über die Kostenbeiträge dahingehend anzupassen sind, dass die Erziehungsberechtigten nur im Umfang der zu Hause anfallenden Verpflegungskosten beteiligt werden.

Der Einwohnerrat hatte über die Überweisung des Postulats an den Stadtrat zu befinden.

Die Fraktionssprecherin Eva Eugster votierte namens der FDP für die Überweiung des Postulats aus. Sie führte aus, dass es darum gehe, das Bildungsreglement so umzuformulieren, dass es keine Verfassungswidrigkeit darstelle. Das Beispiel des Thurgauer Bildungsreglements aus dem Jahre 2018 zeige, dass gemäss Bundesgerichtsentscheid für obligatorische Schulanlässe höchstens 16.- pro Tag von den Erziehungsberechtigten eingezogen werden dürfen. Dieser Betrag entspreche den Kosten der täglichen Verpflegung eines Schulkindes und dürfe nur dann eingezogen werden, wenn die Verpflegung effektiv von der Schule erstellt bzw. organisiert werde. Demzufolge dürfen für Exkursionen, Schulreisen, Museumsbesuche etc. keine Kosten auf die Erziehungsberechtigten abgewälzt werden. Bei Schullagern jedoch schon, allerdings dürfe der Betrag 16.- pro Tag nicht überschreiten.

Der Einwohnerrat überwies das Postulat mit 37 Ja gegen 2 Nein bei 0 Enthaltungen (nicht) an den Stadtrat.

Eva Eugster
Einwohnerrätin