FDP-Telegramm aus der Liestaler Einwohnerratssitzung vom 24. November 2021

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Das FDP-Telegramm zeigt die Positionen und Voten der FDP-Fraktion zu den Traktanden auf, die der Liestaler Einwohnerrat am 24. November 2021 behandelt hat.

Quartierplan «Im Oristal»

Der Quartierplan (QP) umfasst das Areal der ehemaligen Fa. Burri-Mangold im Oristal. Die neue Grundeigentümerschaft beabsichtigt, eine Überbauung mit einem Nutzungsmix aus internationaler Schule, Geschäftsnutzung und Wohnen sowie gemeinschaftliche Räumlichkeiten zu realisieren und dafür 82 Mio. Franken zu investieren.

Der Einwohnerrat hatte aufgrund des Berichts der Bau- und Planungskommission (BPK) in 1. Lesung über den Quartierplan zu befinden.

Die BPK unter dem Präsidium von Werner Fischer (FDP) zieht in ihrem Bericht das Fazit, dass es sich um ein sehr gutes Projekt handelt, welches hervorragend in der Landschaft liegt. Die Mischung von internationaler Schule, Geschäftsnutzung und Wohnen ist für Liestal eine Bereicherung. Es ist gut möglich, dass durch diese Schule auch die Standortattraktivität von Liestal erhöht wird.

Der Fraktionssprecher Peter Bürgin informierte, dass sich die FDP einstimmig für den Quartierplan ausspricht. Dies insbesondere aufgrund des Nutzungsmix’ sowie der moderaten Nutzung von 128%. Das QP-Areal ist nahe beim Bahnhof und beim Stedtli, so dass die Bewohner und die Schüler sich gut zu Fuss oder per öV bewegen können. Für die Stadt ist die geplante Überbauung in mehrfacher Hinsicht positiv: Es wird eine Klientel angesprochen, die entsprechendes Steuersubstrat darstellt, und schon die Realisierung der Bebauung wird einiges an Infrastrukturbeiträgen in die Stadtkasse spülen. Die Standortqualität von Liestal wird mit diesem QP in einem breiten Spektrum erhöht.

Die 1. Lesung wurde abgeschlossen. Die zweite Lesung mit dem Beschluss des Quartierplans ist für die Einwohnerratssitzung vom 22. Dezember vorgesehen.

Quartierplan Mühlemattstrasse

Der Perimeter des Quartierplans Mühlemattstrasse ist nördlich begrenzt durch den Schöntalweg, östlich durch die Mühlemattstrasse, südlich durch die Gewerbeschule und westlich durch das Schildareal. Das Gebiet ist heute durch überirdische Parkplätze sowie durch das Direktionsgebäude des Kantonspitals Baselland (KSBL) genutzt. Dieses plant auf dem Areal ein oberirdisches Parkhaus für 718 Parkplätze und für ca. 250 Veloabstellplätze sowie eine öffentlich zugängliche Parkanlage. Da ein dortiges Parkhaus der geltenden Zonenordnung widerspricht, will das KSBL die Zonenanpassung über einen Quartierplan erreichen.

Der Einwohnerrat hatte aufgrund des Berichts der Bau- und Planungskommission (BPK) in 1. Lesung über den Quartierplan zu befinden.

Die BPK unter dem Präsidium von Werner Fischer (FDP) attestiert in ihrem Bericht dem Projekt grundsätzlich eine hohe Qualität.

Der Fraktionssprecher Peter Bürgin informierte, dass sich die FDP einstimmig für den Quartierplan ausspricht. Das KSBL wird östlich der Mühlemattstrasse einen neuen Behandlungstrakt bauen, was für das Spital wie auch für Liestal eine Aufwertung bedeutet. Zuvor muss es durch den Wegfall der dortigen Parkplätze das vorliegende Parkhaus westlich der Mühlemattstrasse erstellen. Dies ist Auflage des Kantons und wird die heute stark verstreuten Parklätze zentralisieren. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verkehrssituation zu richten, da dieser Teil der Mühlemattstrasse zu einem Begegnungsbereich für Schulkinder, Mitarbeiter und Gäste des KSBL werden wird, der zusätzlich von Krankenwagen befahren sowie durch den Verkehr aus und zur Rheinstrasse belastet werden wird. Darum müssen beim späteren Betrieb des Parkhauses bezüglich Verkehr, Begegnungszone und Aktivitäten in der Nacht Erfahrungswerte gesammelt werden, um wenn nötig Korrekturen vornehmen zu können.

Die 1. Lesung wurde abgeschlossen. Die zweite Lesung mit dem Beschluss des Quartierplans ist für die Einwohnerratssitzung vom 22. Dezember vorgesehen.

Bericht der Finanzkommission zur Sport- und Volksbad Gitterli AG: Werthaltigkeit der Darlehen der Stadt Liestal

Anlässlich der letztjährigen Budgetdebatte beauftragte der Einwohnerrat die Finanzkommission (FIKO), die finanzielle Situation der Sport- und Volksbad Gitterli AG (SVG-AG) zu prüfen. Dies im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Stadt Liestal und insbesondere hinsichtlich der Werthaltigkeit der beiden Darlehen von 775’000 und 1,7 Mio. Franken, die die Stadt der SVG-AG gewährt hat. In ihrem Prüfbericht beurteilt die FIKO die aktuelle finanzielle Situation der SVG-AG u.a. corona-bedingt als sehr besorgniserregend. Schnelles Handeln der Stadt und der SVG-AG ist gefordert. Die Rückzahlung der Darlehen wird sich verzögern, und der Stadtrat muss deren Wertberichtigung prüfen. Die SVG-AG muss stabil finanziert sein, so dass sie sehr wahrscheinlich auf höhere Betriebskostenbeiträge angewiesen sein wird. Aufgrund des grossen Missverhältnisses zwischen der Liestaler Kostenbeteiligung einerseits und der Zahl der Liestaler Benützer andererseits ist eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons und der Gemeinden der Region für den Weiterbestand des Gitterli-Bads wesentlich.

Der Einwohnerrat hatte über die Kenntnisnahme des FIKO-Berichts zu befinden.

Der Fraktionssprecher Dominic Odermatt zeigte sich namens der FDP froh über den FIKO-Bericht, der nicht nur die prekäre Darlehenssituation, sondern die gesamte, finanziell prekäre Situation der SVG-AG beleuchtet. Die aufgezeigte Sofortmassnahme zur Entschärfung der Situation – Rangrücktritt des 775’000er Darlehens – ist für’s Erste ein gangbarer Weg. Unbedingt müssen aber die umliegenden Gemeinden viel stärker zu Mitfinanzierung der SVG-AG herangezogen werden, um die heutige überproportionale Belastung Liestals zu reduzieren.

Der Rat nahm den FIKO-Bericht einstimmig zur Kenntnis.

Polizeireglement: Teilrevision betreffend § 23 Bettelverbot

Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat eine Neufassung von § 23 des Polizeireglements, nachdem der Kanton das Bettelverbot, das der Einwohnerrat im März beschlossen hatte, nicht genehmigt und mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben hat. Gemäss diesem Urteil verstosse ein umfassendes Bettelverbot gegen die Menschenrechtskonvention. Der stadträtliche Vorschlag für einen neuen § 23 sieht eine Bewilligungspflicht für das Betteln sowie bei Widerhandlung den Einzug des erbettelten Geldes vor.

In der Einwohnerratsdebatte stand der Antrag des Einwohnerratsbüros im Raum, die Vorlage zur Vorberatung an die Kommission für Gemeindeordnung und Reglemente (GOR) zu überweisen.

Die Grünen stellten jedoch den Antrag, auf das Geschäft nicht einzutreten. Sie begründeten dies damit, dass auch die vorgeschlagene Bettelbewilligungspflicht menschrechtswidrig sei und dass die Basler Regelung, die dem stadträtlichen Vorschlag zu Grunde liegt, vor Bundesgericht angefochten sei.

Der Fraktionssprecher Daniel Schwörer wandte sich namens der FDP gegen den Nichteintretensantrag der Grünen und votierte für das Eintreten auf die Vorlage. Nur bei einem Eintreten kann die Vorlage an die GOR überwiesen werden, die dann in aller Ruhe den stadträtlichen Vorschlag im Lichte des europäischen Urteils wie auch im Lichte des zu erwartenden Bundesgerichtsurteils prüfen und gegebenenfalls anpassen kann.

Der Rat stimmte mit 22 Ja gegen 17 Nein für das Eintreten auf die Vorlage und sodann mit 22 Ja gegen 16 Nein und 1 Enthaltung für die Überweisung der Vorlage an die GOR.

Daniel Schwörer
Einwohnerrat